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Informationen für Kassen- und Privatpatienten
Zwischen privat versicherten Patienten und unserer Praxis wird vor Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen. Wir verpflichten uns darin, die definierte...
Beamtinnen und Beamte des Bundes haben grundsätzlich Anspruch auf Beihilfe nach der Bundes beihilfeverordnung (BBhV). Leistungen, Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen sowie von den beihilfeberechtigten Personen zu tragende Eigenbehalte orientieren sich grundsätzlich am Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
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