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Kassenpatienten

Die Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen und wird von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. 

Sie kann in der Praxis in Einzel-, Parallel- und Gruppenbehandlungen sowie als Hausbesuch durchgeführt werden. Dazu zählt der Hausbesuch beim immobil gewordenen Patienten aber auch die Therapie von Kindern in ihrem Kindergarten oder Schule, wenn es so verordnet ist.

Von nicht zuzahlungsbefreiten Kassenpatienten müssen wir im Auftrag der Krankenkassen eine Zuzahlung von 10% des Rezeptwertes sowie eine Rezeptgebühr von 10 Euro einziehen.

Kinder bis 18 Jahre und Erwachsene mit chronischen Krankheitsbildern sind in der Regel von der Zuzahlungspflicht befreit.

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